
Der Kunstkreis Siegerland (KKS) besteht seit seiner Gründung 1991 als ein Zusammenschluss von aktiv künstlerisch tätigen Individualisten.
Zur Zeit besteht der Kreis aus 30 Künstlern der verschiedensten Arbeitsgebiete der bildnerischen und körperlichen Darstellung in allen traditionellen Techniken, einschließlich der Fotografie. Der Kunstkrei stellt regelmäßig in der Städt. Galerie Haus Seel und in der IHK Siegen aus. Einzelausstellungen der Mitglieder sind erwünscht und sollten zusätzlich präsentiert werden.
Mitglieder:
Dr. Jochen Fend (Sprecher), Vera Becker, Wilhelm Berner, Christa Buck, Anne Freudenberger, Tzveta Grebe, Ulli Haag, Mkhitar Hakobyan, Angelika Hergt, RoseMarie Hirsch, Marlies Jansen, Sonja Krüger, Susanne Krüger, Dieter Link, Nina Niederhausen, Reiner Olesch, Beate Osterloh, Barbara Philipp, Jürgen Philipp, Gisela Rauch, Brigitte Rehage, Anne Schlabach, Heidrun Schliemann, Klaus Scholl, Dr. Eckhard Schröder, Rosamaria Süßmann, Dr. Wolfgang Vollrath.
Voraussetzung ist solides handwerkliches Können zur Umsetzung der eigenen künstlerischen Idee. Das Anfertigen von Kopien fremder Kunstwerke ist unerwünscht. In regelmäßigen Zusammenkünften tauschen sich die Künstler über Entwicklungen, Ideen und Kunstausstellungen aus. Die jeweils neuesten Arbeiten der Künstler oder von Gästen werden vorgestellt, wobei gegenseitig Anregungen zu den Exponaten ausgetauscht werden. Der KKS trifft sich unter der Leitung des Sprechers in vier- bis achtwöchigem Abstand.
Treffpunkt und Termin erfahren Sie unter http://www.Kunstkreis-Siegerland.com. Kunstinteressierte Gäste sind willkommen.
Aufnahme von neuen Mitgliedern:
1. Künstler, die über einen Zeitraum von einem Jahr regelmäßig als Gäste an den Zusammentreffen teilgenommen und sich dabei mit mindestens 3 Präsentationen ihrer neuesten Arbeiten vorgestellt haben und den Wunsch zu einer Mitgliedschaft äußern, stellen einen formlosen Aufnahme-Antrag an den Sprecher, der im Protokoll festgehalten wird.
2. Über diesen Antrag erfolgt beim nächsten Treffen, in Abwesenheit des Künstlers, eine Abstimmung. Der Antrag wird bei einer Zustimmung mit 2/3 Mehrheit angenommen.